Mitgliederversammlung
Die eingetragene Genossenschaft (eG) wird gemeinhin als die "demokratischste" unter den handelsrechtlichen Gesellschaftsformen bezeichnet. Dies liegt darin begründet, dass bei ihr durch die Mitgliederversammlung die Mitglieder selbst die den Kernbereich der Genossenschaft betreffenden Beschlüsse fassen.
Jede Genossenschaft hat drei Organe:
- den Vorstand,
- den Aufsichtsrat,
- die Generalversammlung bzw. Mitgliederversammlung




