Dauernutzungsvertrag
Der Grundgedanke einer Genossenschaft ist es, durch eine gute, sichere sowie sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihre Mitglieder zu fördern. Bei einer Wohnungsgenossenschaft sind alle Wohnungsnutzer auch Miteigentümer der Genossenschaft.
Um eine Wohnung der Genossenschaft nutzen zu können, ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Voraussetzung. Mit dem Nutzungsvertrag, welcher die allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet, erhalten sie ein Wohnrecht auf Lebenszeit.
Hausordnung
Die Wohnung bildet den zentralen Lebensraum des Nutzers und seiner Familie. Diese Hausordnung soll zum Schutz des persönlichen Bereiches, zur Wahrung der Interessen der Nutzer untereinander und gegenüber dem Vermieter sowie zur Regelung des Gebrauchs gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile und Anlagen dienen.
Die Hausordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Nutzungsvertrages.
Weitere Dokumente
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Merkblatt mit Hinweisen für ordnungsgemäßes Heizen und Lüften sowie weitere Dokument, welche das Leben in der Genossenschaft verbessern.




