Mitgliedschaft
Das Mitglied im Mittelpunkt unserer Arbeit
Wir wollen unseren Mitgliedern ein - Zuhause - geben, in dem sie sich sicher, geborgen und wohl fühlen. Das Handeln wird bestimmt durch die Satzung und die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Mietrechts. Dabei ist die Gleichbehandlung aller Mitglieder oberstes Gebot.
Unser Qualitätsanspruch besteht in dem Streben nach Wohnqualität, wobei wir Kritik stets als Chance zur Verbesserung unserer Leistungen begreifen.
Dabei haben Meinungen und Vorschläge unserer Mitglieder stets besonderen Stellenwert.
Die Vorteile der Mitgliedschaft
- Mitglieder haben Anspruch auf die genossenschaftlichen Leistungen, wie die Versorgung mit einer Genossenschaftswohnung.
- Mitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz durch ihren Anspruch auf einen Dauernutzungsvertrag. Durch diesen Dauernutzungsvertrag haben Sie Wohnrecht auf Lebenszeit.
- Mitglieder sind Miteigentümer am genossenschaftlichen Gesamteigentum.
- Mitglieder treffen Entscheidungen für die Genossenschaft, wählen die Organe der Genossenschaft, beschließen über den Jahresabschluß, Satzungsänderungen usw.
- Mitglieder können ihre Mitgliedschaft bzw. Anteile und damit den Anspruch auf die Versorgung mit Wohnraum vererben oder übertragen.




